Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der digitalen Plattform (derzeit e-POS) zwischen dem Mitarbeitenden des Vertriebspartners (nachfolgend der «Mitarbeitende») und der BANK-now AG (nachfolgend die «Bank»).
1.1 Der Mitarbeitende bestätigt, dass er die nachstehenden Pflichten und Aufgaben zur Kenntnis genommen hat und selbst umsetzen wird. Der Mitarbeitende darf für die Nutzung von e-POS keine Hilfspersonen oder sonstigen Dritten beiziehen, welche nicht selbst eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Bank abgeschlossen haben.
1.2 Vor der Erfassung des Antrags in e-POS wird vom Antragsteller/Kunden (Leasing- und/oder Kreditnehmer, nachfolgend Vertragspartner) das schriftliche Einverständnis eingeholt, dass Angaben, die mit e-POS erfasst werden, der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) und der IKO (Informationsstelle für Konsumkredite) übermittelt werden. Die Bank kann dafür separate Instruktionen erlassen.
1.3 Ist der Vertragspartner nicht mit der Erfassung einverstanden, so ist eine Erfassung eines Kredit- oder Leasingantrags in e-POS verboten.
1.4 Der Vertragspartner wird vom Vertriebspartner bzw. Mitarbeitenden darüber informiert, dass die Bank Ergebnisse der Kreditprüfung und Informationen über die Höhe der vermittelten Verträge an den Mitarbeitenden oder an den Vertriebspartner selbst übermitteln kann.
1.5 Der Mitarbeitende ist sich bewusst, dass eine Nichteinhaltung der vorliegenden Regeln die sofortige Aberkennung der e-POS Lizenz und des Zugangs auch ohne vorgängige Warnung nach sich ziehen kann.
2.1 Zugang zu den e-POS-Dienstleistungen erhält, wer sich bei der Benutzung jeweils legitimiert hat durch Eingabe der zum Zeitpunkt der Nutzung der Dienstleistung verlangten Zugangsdaten (nachfolgend Legitimationsmerkmale). Die Legitimationsmerkmale können von der Bank jederzeit ergänzt oder geändert werden. Der Mitarbeitende nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die mit den Legitimationsmerkmalen zusammenhängenden Daten via Server im In- und Ausland von Dritten verarbeitet werden können.
2.2 Der Mitarbeitende verpflichtet sich, die Legitimationsmerkmale nicht mit Dritten zu teilen.
2.3 Wer sich gemäss Ziff. 2.1 legitimiert, gilt der Bank gegenüber als Berechtigter zur Benutzung von e-POS Dienstleistungen. Die Bank darf daher im Rahmen und Umfang der angebotenen Dienstleistungen, unabhängig vom Rechtsverhältnis des Mitarbeitenden zum Vertriebspartner und ungeachtet anderslautender Regelungen auf den Unterschriftendokumenten der Bank sowie ohne weitere Überprüfung ihrer Berechtigung, von ihr Aufträge und Mitteilungen entgegennehmen. Die Bank hat indessen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Erteilen von Auskünften sowie die Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich die Person, welche gegenüber der Bank auftritt, in anderer Form legitimiert.
2.4 Der Mitarbeitende anerkennt vorbehaltlos sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf dem Weg von e-POS Dienstleistungen erreichen, als vom Mitarbeitenden verfasst und autorisiert.
3.1 Der Mitarbeitende ist verpflichtet, die Legitimationsmerkmale (vgl. Ziff. 2.1) geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen Legitimationsmerkmale nicht offengelegt oder ungeschützt auf dem Endgerät des Mitarbeitenden zugänglich sein. Der Mitarbeitende trägt sämtliche Risiken und Folgen, die sich aus der – auch missbräuchlichen – Verwendung seiner Legitimationsmerkmale ergeben.
3.2 Der Mitarbeitende ist verpflichtet, seine Vertragspartner über die in diesen Bedingungen aufgezeichneten Risiken der Applikation e-POS aufzuklären.
3.3 Der Mitarbeitende ist verpflichtet, sämtliche von seinen Vertragspartnern entgegengenommenen und von der Bank benötigten Informationen sorgfältig und vertraulich (1) entgegenzunehmen, (2) der Bank weiterzuleiten und (3) – soweit eine Aufbewahrung überhaupt notwendig ist – aufzubewahren. Nicht mehr benötigte Informationen der Vertragspartner sind zu vernichten, sofern die gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungspflichten dies erlauben.
3.4 Wo die Applikation e-POS die direkte Involvierung des Vertragspartners erfordert, hat der Mitarbeitende dies zu gewährleisten.
3.5 Der Mitarbeitende hat für die Benutzung der Applikation e-POS Hardware mit ausreichender Leistungs- und Funktionsfähigkeit bereitzustellen.
4.1 Das Endgerät des Mitarbeitenden ist Teil des Systems, befindet sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank und kann zu einer Schwachstelle des Systems werden. Trotz aller Sicherheitsmassnahmen kann die Bank keine Verantwortung für das Endgerät und Netzwerke des Mitarbeitenden übernehmen, da dies aus technischer Sicht nicht möglich ist (zu den Risiken siehe Ziff. 4.2).
4.2 Der Mitarbeitende nimmt insbesondere folgende Risiken zur Kenntnis:
4.3 Der Mitarbeitende nimmt davon Kenntnis, dass aus Sicherheitsgründen die Verbindung zwischen der Bank und dem Mitarbeitenden nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne unterbrochen wird und nicht gespeicherte Daten verloren gehen, wenn während dieser Zeitspanne keine Daten während einer Session eingegeben werden. Die Bank übernimmt keine Haftung für dabei verloren gegangene Daten und allfällige daraus resultierende Aufwendungen.
4.4 Die Bank behält sich vor, bei Fehlern der Applikation e-POS die Anträge des Mitarbeitenden zu korrigieren.
4.5 Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr dem Mitarbeitenden zugänglich gemachten e-POS Daten. e-POS Daten stellen keine verbindliche Offerte dar, es sei denn, sie seien ausdrücklich als verbindliche Offerte gekennzeichnet.
4.6 Jede Haftung der Bank für Schäden, die dem Mitarbeitenden infolge Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Überlastung, Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten), Störungen sowie rechtswidrigen Eingriffen und mutwilliger Verstopfung der Telekommunikationseinrichtungen und Netze oder aufgrund anderer Unzulänglichkeiten seitens der Telekommunikationseinrichtungs- und Netzbetreiber entstehen, ist ausgeschlossen.
4.7 Im Übrigen schliesst die Bank die Haftung für allenfalls von ihr gelieferte Hardware ausdrücklich aus. Die Bank übernimmt bezüglich vorerwähnter Hardware auch keine Garantie- oder Service-Verantwortung. Die Bank übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausfall der von ihr gelieferten Hardware stehen.
4.8 Die Bank behält sich bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken jederzeit vor, die Dienstleistungen von e-POS zum Schutz des Mitarbeitenden bis zu deren Behebung zu unterbrechen. Für den aus diesem Unterbruch allfällig entstandenen Schaden übernimmt die Bank keine Haftung.
4.9 Die Haftung der Bank für Schäden, die dem Mitarbeitenden aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten entstehen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
4.10 Der Mitarbeitende nimmt zur Kenntnis, dass die Benutzung der e-POS Dienstleistungen aus dem Ausland nicht gestattet ist und die Bank berechtigt ist, dies entsprechend zu prüfen.
Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Mitarbeitenden zu einzelnen oder allen Dienstleistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ohne vorherige Kündigung und/oder Mitteilung zu sperren, wann immer ihr dies nach eigenem Ermessen aus sachlichen Gründen angezeigt erscheint.
6.1 Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen sowie des e-POS-Dienstleistungsangebots vor, wobei der Mitarbeitende vorgängig (30 Tage vor Inkrafttreten) über solche Änderungen in schriftlicher oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form in Kenntnis zu setzen ist.
6.2 Der Mitarbeitende ermächtigt die Bank, die Legitimationsmerkmale via digitale Kanäle zu übermitteln. Er nimmt zur Kenntnis, dass dadurch eine Übertragung über ein offenes, jedermann zugängliches Netzwerk stattfindet und Daten potenziell von Dritten innerhalb und ausserhalb der Schweiz eingesehen und eventuell verändert werden können. Die Identität des Absenders kann geändert oder manipuliert, der Informationsaustausch durch Übermittlungsfehler beeinträchtigt werden.
Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.
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